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Interview mit US-Völkerrechtler Prof. Dr. A. M. de Zayas: Warum die Deutschen ihre eigene Geschichte so tabuisieren Frage: Die Vertreibung der Deutschen ist bis heute außerhalb der Betroffenen ein weitgehend totgeschwiegenes Thema geblieben de Zayas: Für mich als Amerikaner ist es kaum nachzuvollziehen, warum die Deutschen ihre eigene Geschichte so tabuisieren, daß es so schwierig ist, über die Vertreibung zu publizieren oder zu diskutieren, ohne schief angesehen zu werden - aber nicht etwa von Amerikanern oder Briten, sondern von Deutschen. Es sind deutsche Meinungsmacher, Politiker, Professoren, Gymnasiallehrer, die die Vertreibung der Deutschen tabuisieren, weil für sie diese Thematik nicht opportun ist, eben nicht „politisch korrekt“. Dies ist Hohn und Unbarmherzigkeit den Opfern gegenüber.
Ich frage mich, warum zeigen die Deutschen so wenig Respekt vor sich selbst? Sie sagen überall „mea culpa, mea culpa“ respektierten aber nicht die eigenen Opfer. Sie bitten überall um Verzeihung - als wäre Deutschland eine Canossa-Republik geworden, eine Republik der Reue. Aber wenn man Moral zur Schau trägt, riskiert man nicht sehr ernst genommen zu werden. Man kann einem Volk nicht trauen, das sich selbst bezichtigt. Diese Haltung wirkt auf viele Ausländer, nicht nur auf mich, als ein Ritual, eine Pflichtübung, unecht, überflüssig, schließlich sogar als respektlos. Um glaubwürdig zu sein, muß man auch bereit sein, ähnliche Verbrechen zu verurteilen, überall in der Welt, auch dann, wenn die Opfer Deutsche waren oder sind. Eigentlich sollte Übereinstimmung darin bestehen, daß aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft mit Ehrfurcht zu gedenken ist. Dies ist offensichtlich nicht so, denn die Opfer der Vertreibung werden systematisch heruntergespielt. Dies verstößt nicht nur gegen das Ethos der Wissenschaft, sondern auch gegen den fundamentalen Gedanken der Menschenrechte und der Gleichheit der Menschen. Es ist einer freien Gesellschaft und einer freien Wissenschaft unwürdig, wenn man Zeithistoriker, die sich in seriöser Weise mit politisch heiklen oder gar unerwünschten Themen befassen, unterstellt, ihre Untersuchungen dienen bloß der „Aufrechnung“ oder „Apologie“ von Verbrechen. Das Bild einer Epoche wird unweigerlich verfälscht, wenn man um politischer Wirkungen Willen bestimmte Teilbereiche ausblendet. Frage: - Wie beurteilen Sie die heute von vielen Journalisten und Politikern immer wieder verbreitetet These, wonach die Vertreibung der Ost- und Sudetendeutschen als zwangsläufige Folge des Krieges oder gar der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahre 1933 gesehen werden soll? de Zayas: - Als Praktiker des humanitären Völkerrechts widerstrebt es mir, ein Verbrechen gegen andere aufzurechnen. Das humanitäre Kriegsvölkerrecht verbietet gerade im Kriege die Vertreibung der Bevölkerung eines besetzten Gebietes. Dieses Verbot ist im Art. 49 der 4. Genfer Konvention des Roten Kreuzes enthalten. Darüber hinaus wurden Zwangsumsiedlungen von Bevölkerung - wie seinerzeit auch von den Deutschen praktiziert - vom Nürnberger Tribunal sowohl als Kriegsverbrechen als auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Hier geht es um zwingendes Völkerrecht - oder, was wir jus cogens nennen. Die von Ihnen zitierte Argumentation birgt in meinen Augen die Gefahr einer Relativierung dieses zwingenden Völkerrechts, indem sie gewissermaßen ein Verbrechen durch ein vorangegangenes erklärt und damit fast rechtfertigt. Frage: - Wo sehen Sie die Schuldigen, die für die Vertreibung verantwortlich gemacht werden müssen. de Zayas: - Es gibt viele Politiker aber auch Publizisten und Denker, die Verantwortung für dieses Verbrechen tragen. Als Hauptverantwortlichen sollte man vielleicht den tschechischen Politiker Eduard Benesch nennen, der die Idee von „Bevölkerungsumsiedlungen“ bei den Engländern und den Amerikanern salonfähig machte. Die von Benesch erfolgreich propagierte Wahnidee der Vertreibung als politische Methode wurde von Russen und Polen aufgegriffen, mit der Folge, daß eine Million Volksdeutsche aus Polen und neun Millionen Reichsdeutsche aus Ostpreußen, Pommern, Ostbrandenburg und Schlesien vertrieben wurden. Gewiß tragen die Hauptverantwortung die sowjetischen, polnischen und tschechischen Politiker, die die Vertreibungen durchführten. Doch auch die englische und amerikanische Regierung haben damals grundsätzlich der Vertreibung und Deportation von Millionen Deutschen zugestimmt, auch wenn sie sich später über das Ausmaß der von Russen, Polen und Tschechen begangenen Vertreibungsverbrechen entrüsteten. Frage: - Wieviele Deutsche sind nach Ihrem Kenntnisstand bei der Vertreibung ums Leben gekommen? de Zayas: - Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat Ende der 50 Jahre entsprechendes Zahlenmaterial veröffentlicht, wonach etwa 2,1 Millionen Menschen bei der Vertreibung ums Leben gekommen sein sollen. Nach Berechnungen anderer Historiker, zum Beispiel des Kanadiers James Bacque, sind bis fünf Millionen Deutsche bei der Vertreibung umgekommen. Auf Grund meiner eigenen Forschungen in deutschen und amerikanischen Archiven und nach dem Studium amtlicher amerikanischer Schätzungen halte ich die Zahl von etwa drei Millionen Opfern für wahrscheinlich. Frage: - Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus ist die europäische Politik in Bewegung geraten. Wie sehen Sie die Chancen, daß der berechtigten Forderung der deutschen Vertriebenen nach der Respektierung ihres Rechtes auf die Heimat doch noch entsprochen wird? de Zayas: - Die Vereinten Nationen haben das Selbstbestimmungsrecht der Völker und insbesondere das Recht auf die Heimat von Palästinensern, Zyprioten, Afghanen, Bosniern usw. anerkannt. Die Unterkommission für Menschenrechte hat 1994 eine wichtige Resolution angenommen, in welcher zwei Aspekte des Rechtes auf die Heimat anerkannt werden. Erstens „the right to remain“ und zweitens „the right to return“ (Resolution 1994/24 vom 26.August 1994). Ein Sonderberichterstatter für Vertreibungsfragen hat Vertreibungen wiederholt als völkerrechtswidrig bezeichnet. Das Internationale Tribunal für das ehemalige Jugoslawien wird demnächst auch Vertreibungsverbrechen in Bosnien und Kroatien als „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ untersuchen. Die universale Verurteilung von „ethnischen Säuberungen“ dürfte – als Nebenprodukt - auch die Rechte der deutschen Heimatvertriebenen anerkennen. Dann bleibt immer noch die Frage, ob die Politiker und Völker auch bereit sind, diesen Rechtsanspruch der deutschen Vertriebenen zu verwirklichen. (DOD) Quelle: www.silesia-schlesien.com |