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Bundesverfassungsrichter Johannes Masing äußerte sich in der FAZ: Meinungsfreiheit ist keine Frage der Meinung! „Die Vorstellung, illegale Meinungen müßten verboten werden, greift um sich“, sagt Masing, und wendet sich gegen die Annahme, hier könne abgewogen werden: Es sei keine gute Tat, rechtsradikale Demonstrationen zu verhindern.
„Freiheit ist gefährlich“ – Mit diesem Satz begann Johannes Masing seinen Vortrag über Meinungsfreiheit vor der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission in Würzburg. Er fügte hinzu: „Meinungen sind gefährlich.“ Da liegt es auf der Hand, Meinungen gleich zu verbieten. Aber welche? Davon mag jeder seine Vorstellungen haben – und gerade hier liegt die Gefahr. Masing, der von der SPD für sein Karlsruher Amt vorgeschlagen wurde und im Ersten Senat Berichterstatter für Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist, stellte fest: „Die Vorstellung, illegale Meinungen müßten verboten werden, greift um sich.“ Er wandte sich entschieden gegen die Annahme, hier könne abgewogen werden. „Gilt die Meinungsfreiheit nur nach Maßgabe von Abwägungen, gilt nur noch ‚common sense.“ Nein, verbieten darf man etwa Versammlungen im freiheitlichen Staat grundsätzlich nur, wenn Rechtsgüter gefährdet werden. Gesinnungen werden nicht bestraft. Die Grenze ist für Masing der „Umschlag in Aggression“. Da solle der Staat dann aber auch hart durchgreifen: „Der Staat muß nicht erst bis zum Ehrenmord warten.“ An einem ließ Masing keinen Zweifel: „Es geht nicht an, daß sich staatliche Behörden dafür feiern lassen, daß sie eine erlaubte Veranstaltung abgedrängt haben.“ Hier spielte der Staatsrechtslehrer auf die beliebte Übung von manchen Bürgermeistern und Abgeordneten an, genehmigte Aufmärsche faktisch zu unterbinden. „Es ist keine gute Tat, rechtsradikale Demonstrationen zu verhindern.“ Quelle: F.A.Z. Gekürzte Wiedergabe. Der ganze Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E7589552636A9442099A4E3F2CB32B021~ATpl~Ecommon~Scontent.html |