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In Bezug auf den Gedenkmarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland wird Oberstaatsanwalt Avenarius laut dpa wie folgt zitiert: „... auch braune Dumpfbacken können für sich die Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen, wenn ihre Demonstration genehmigt ist“ Die neuerliche Äußerung des Oberstaatsanwaltes Christian Avenarius, welcher Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dresden ist, erfüllt den Tatbestand der Kollektivbeleidigung, zumindest der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland e.V., welche die Versammlung organisiert und all derjenigen, die in der Vergangenheit teilgenommen haben und in der Zukunft wieder teilnehmen wollen.
Jeder hat nun die Möglichkeit, mittels einer Strafanzeige dagegen vorzugehen. Wichtig ist, daß auch Strafantrag gestellt wird. Dies ist bei Beleidigung eine gesetzliche Voraussetzung dafür, daß überhaupt ermittelt werden kann. Anzeigen in großem Umfang an die unterschiedlichsten Dresdner Polizeidienststellen (http://www.polizei.sachsen.de/pd_dresden/karte.htm) und die Staatsanwaltschaft selbst werden nicht ohne Wirkung bleiben. Parallel dazu sollten Dienstaufsichtsbeschwerden an den Generalstaatsanwalt gerichtet werden. Jedem, der eine Anzeige erstattet, kostet das lumpige 0,55 EUR für den Brief! Hier der auszufüllende Vordruck als PDF-Datei: Strafanzeige |